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   LAG Hamm, 02.11.2006 - 8 Sa 1332/05   

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https://dejure.org/2006,11159
LAG Hamm, 02.11.2006 - 8 Sa 1332/05 (https://dejure.org/2006,11159)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.11.2006 - 8 Sa 1332/05 (https://dejure.org/2006,11159)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. November 2006 - 8 Sa 1332/05 (https://dejure.org/2006,11159)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigung / Diebstahl / eingeschränkte Schuldfähigkeit / Sachverständigengutachten / Parteiöffentlichkeit / Vertrauensperson

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 626; KSchG § 1; ZPO § 357
    Kündigung / Diebstahl / eingeschränkte Schuldfähigkeit / Sachverständigengutachten / Parteiöffentlichkeit / Vertrauensperson

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines gewerblichen Arbeitnehmers durch fristlose bzw. hilfsweise fristgerechte Kündigung wegen versuchten Diebstahls; Steigerung der arbeitsvertraglichen Vertrauensbeziehung; "Unrechtsenergie" als Maßstab der Gewichtung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 1; ; ZPO § 357

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Kündigung bei Diebstahl einer Trittleiter - Darlegungspflicht für Verfahrensverstoß bei Beweiserhebung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05

    Beweisaufnahme; Parteiöffentlichkeit; Sachverständigenbeweis; Ermittlung des

    Auszug aus LAG Hamm, 02.11.2006 - 8 Sa 1332/05
    Auch wenn man an einen solchen Vortrag - ähnlich dem Fall einer Wahlanfechtung - keine besonders hohen Anforderungen stellt, wie dies im Schrifttum für zutreffend erachtet wird (Musielak, § 357 ZPO Rz. 12; vgl. auch jetzt BVerwG NJW 2006, 2058 ff.), ergibt sich hier nichts anderes.
  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 02.11.2006 - 8 Sa 1332/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 31, 43 ff) muss die Partei, welche einen derartigen Verfahrensverstoß bei der Beweiserhebung geltend macht, jedenfalls darlegen, dass die von ihr angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruhen kann, d.h., dass die Beweisaufnahme möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, wenn das vom Kläger reklamierte Anwesenheitsrecht (hier: der Vertrauensperson) beachtet worden wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2014 - 6 A 1311/13

    Antrag eines städtischen Feuerwehrbeamten auf Zulassung der Berufung gegen seine

    vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Juni 2013- 2 A 11071/12 -, DÖD 2013, 276; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 Bs 102/06 -, IÖD 2006, 208; vgl. auch LAG Hamm, Urteil vom 2. November 2006 - 8 Sa 1332/05 -, juris, Rn. 27.
  • LSG Bayern, 04.04.2019 - L 7 U 396/16

    Anwesenheitsrecht während einer Exploration

    Ausgehend von den vom BVerfG in seiner Entscheidung vom 8.10.1974, 2 BvR 747/73 dargelegten allgemeinen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit ist die Berichterstatterin der Auffassung, dass es zwar allein wegen der fehlenden positiven Normierung ein uneingeschränktes Recht auf Anwesenheit von Dritten bei der medizinischen Begutachtung nicht gibt (vgl. LAG Hamm vom 2.11.2006, 8 Sa 1332/05 Rn 27).
  • LSG Bayern, 01.04.2019 - L 7 U 396/16

    Sozialgerichtsverfahren: Keine Anhörungsrüge gegen prozessleitende Verfügung

    Ausgehend von den vom BVerfG in seiner Entscheidung vom 8.10.1974, 2 BvR 747/73 dargelegten allgemeinen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit ist die Berichterstatterin der Auffassung, dass es zwar allein wegen der fehlenden positiven Normierung ein uneingeschränktes Recht auf Anwesenheit von Dritten bei der medizinischen Begutachtung nicht gibt (vgl. LAG Hamm vom 2.11.2006, 8 Sa 1332/05 Rn 27).
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